Restrukturierungs­beratung

Bringen Sie Ihr Business mit kompetenter Beratung und dem richtigen Hebel wie einem StaRUG Verfahren wieder auf Kurs

Mit einer Unternehmensberatung Ihre Restrukturierung und Transformation erfolgreich umsetzen

Die Immobilienbranche in Deutschland sieht sich derzeit großen wirtschaftlichen Herausforderungen ausgesetzt. Viele Bauprojekte können aufgrund fehlender Anschlussfinanzierung, unterbrochener Lieferketten oder fehlenden Käuferinteresses nicht fertiggestellt werden. Neue Projekt werden nicht angeschoben.

Zahlreiche Unternehmen der Branche wie Bauträger und Projektentwickler sind von nicht lösbaren Liquiditätsproblemen und damit Insolvenz bedroht. Eine Firmeninsolvenz Beratung bereits im Vorfeld kann das verhindern. Möglich macht dies seit dem 1. Januar 2021 das „Unternehmensstabilisierungs- und Restrukturierungsgesetz“ (StaRUG).

Mit dem StaRUG Verfahren zur schnellen Unternehmenssanierung

Mit dem Unternehmensstabilisierungs- und Restrukturierungsgesetz (StaRUG) steht Unternehmen in der Krise seit Januar 2021 ein Weg zur schnellen und gezielten Sanierung zur Verfügung, um eine Regelinsolvenz oder Insolvenz in Eigenverwaltung zu vermeiden. Mit einem präventiven Restrukturierungsplan können Sie solch eine Unternehmenskrise vermeiden und den Turnaround schaffen, Ihr Business zukunftsfähig machen und von einer vereinfachten Restrukturierung ohne Insolvenzverfahren profitieren.

Finanzierung.com ist Ihr starker Partner für eine Restrukturierungsconsulting. Wir informieren Sie und Ihr Management über alle Möglichkeiten einer Insolvenzvermeidung und erfolgreichen Unternehmenssanierung und Transformation. Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Erstgespräch – wir freuen uns auf Sie!

Baustelle mit drei Kranen

Wie läuft eine Restrukturierung nach dem StaRUG Verfahren ab?

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Unternehmenssanierung in Eigenregie

Kommt das StaRUG Verfahren zum Tragen, setzt das Unternehmen die Restrukturierung in Eigenregie um. Das Unternehmen selbst initiiert die Restrukturierung und lenkt den Prozess.

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Restrukturierungsplan

Im Mittelpunkt einer Unternehmenssanierung in Deutschland nach dem StaRUG Verfahren steht der Restrukturierungsplan, der sämtliche Maßnahmen zum Erreichen des Sanierungsziels zusammenfasst und ein Sanierungskonzept darstellt. Wir unterstützen Sie bei der Entwicklung solch eines Plans.

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Selektion einzubeziehender Gläubiger

Anders als im Insolvenzverfahren kann Ihr Business eine Auswahl treffen und nur bestimmte Gläubigergruppen in den Restrukturierungsplan einbeziehen. Es kann z.B. Lieferanten ausschließen und sich auf die Finanzgläubiger fokussieren.

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Vorteile des Stabilisierungs- und Restrukturierungsgesetzes
Durch die Anwendung des StaRUG Verfahrens kann ein Unternehmen seine Sanierungschancen erhöhen. So kann durch eine Stabilisierungsanordnung des Restrukturierungsgerichts gegen bestimmte oder alle Gläubiger ein Vollstreckungs- und Verwertungsstopp erwirkt werden, wenn dies für die Unternehmenssanierung erforderlich scheint. Die Wirksamkeit des Restrukturierungsplans kann auch Gläubiger einschließen, die dem Restrukturierungsplan nicht zugestimmt haben.

In wenigen Schritten zur gewünschten Finanzierung:
Ihre Restrukturierungsberatung

„Durch eine individuelles Restrukturierungsconsulting ermöglichen wir Unternehmen jeder Größe, Ihre Verbindlichkeiten zu strukturieren und zu minimieren, ihren Geschäftsbetrieb zu restrukturieren, weiter im Markt zu agieren und zukunftsfähig zu bleiben.“

Sie haben Fragen? Kontaktieren Sie uns und wir helfen Ihnen gerne persönlich weiter!

Fabian-von-Pigenot

Fabian von Pigenot
Finanzierungsberater, Real Estate

Tel. 089 – 215 2953 20
fabian.von.pigenot@finanzierung.com
 

Ihre Vorteile durch Restrukturierungsberatung

Führen Sie Ihr Unternehmen mir einer Restrukturierungsberatung und Unternehmenssanierung wieder zum Erfolg.

FAQ Restrukturierungsberatung

Was genau bedeutet StaRUG?

Das Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen in Deutschland, kurz StaRUG, wurde am 22. Dezember 2020 erlassen und trat am 1. Januar 2021 in Kraft und schließt eine Lücke. Denn bislang fehlten in spezielle Regeln für die Umsetzung von Unternehmenssanierungen vor einem Insolvenzverfahren.

Das StaRUG Verfahren steht allen Unternehmen sämtlicher Branchen (Ausnahme: Banken und Versicherungen und öffentlicher Sektor) offen. Auch natürliche Personen, die unternehmerisch tätig sind, können mithilfe des StaRUG eine drohende Privatinsolvenz verhindern.

Voraussetzung ist, dass innerhalb der nächsten 24 Monate die Zahlungsunfähigkeit droht, wenn keine Restrukturierungsschritte eingeleitet werden. Das Unternehmen darf also nicht akut zahlungsunfähig oder so überschuldet sein, dass es zwingend einen Insolvenzantrag zu stellen.

Das hängt von der Größe des Unternehmens sowie Umfang des Restrukturierungsplans ab. In der Regel sollen zwischen der Bekanntmachung der Restrukturierungssache und der Bestätigung des Restrukturierungsplans nicht mehr als sechs Monate liegen. Da Restrukturierungspläne vor allem die Verzögerung der Sanierung durch wenige Gläubiger oder Anteilseigner und deren Auswirkungen verhindern sollen, kann das StaRUG-Verfahren auch deutlich schneller umgesetzt werden.

Restrukturierungsberatung mit Finanzierung.com – schnelle Unterstützung vom Experten

Sie sind Immobilen- oder Projektentwickler, stehen vor drohenden Liquiditätsproblemen und sehen derzeit keine Möglichkeit, diese Krise zu lösen? Am Ende droht gar eine Insolvenz?

Mit unserem Consulting und unserer Expertise helfen wir Ihnen und Ihrem Management, Ihr Unternehmen wieder auf gesunde Beine zu stellen und zukunftsfähig zu machen. Unter der 089 / 21024459 stehen unsere Experten Ihnen für eine kostenfreie und unverbindliche Erstberatung gerne zur Verfügung. Nehmen Sie Kontakt auf!

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