Die Immobilienbranche in Deutschland sieht sich derzeit großen wirtschaftlichen Herausforderungen ausgesetzt. Viele Bauprojekte können aufgrund fehlender Anschlussfinanzierung, unterbrochener Lieferketten oder fehlenden Käuferinteresses nicht fertiggestellt werden. Neue Projekt werden nicht angeschoben.
Zahlreiche Unternehmen der Branche wie Bauträger und Projektentwickler sind von nicht lösbaren Liquiditätsproblemen und damit Insolvenz bedroht. Eine Firmeninsolvenz Beratung bereits im Vorfeld kann das verhindern. Möglich macht dies seit dem 1. Januar 2021 das „Unternehmensstabilisierungs- und Restrukturierungsgesetz“ (StaRUG).
Mit dem Unternehmensstabilisierungs- und Restrukturierungsgesetz (StaRUG) steht Unternehmen in der Krise seit Januar 2021 ein Weg zur schnellen und gezielten Sanierung zur Verfügung, um eine Regelinsolvenz oder Insolvenz in Eigenverwaltung zu vermeiden. Mit einem präventiven Restrukturierungsplan können Sie solch eine Unternehmenskrise vermeiden und den Turnaround schaffen, Ihr Business zukunftsfähig machen und von einer vereinfachten Restrukturierung ohne Insolvenzverfahren profitieren.
Finanzierung.com ist Ihr starker Partner für eine Restrukturierungsconsulting. Wir informieren Sie und Ihr Management über alle Möglichkeiten einer Insolvenzvermeidung und erfolgreichen Unternehmenssanierung und Transformation. Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Erstgespräch – wir freuen uns auf Sie!
Kommt das StaRUG Verfahren zum Tragen, setzt das Unternehmen die Restrukturierung in Eigenregie um. Das Unternehmen selbst initiiert die Restrukturierung und lenkt den Prozess.
Im Mittelpunkt einer Unternehmenssanierung in Deutschland nach dem StaRUG Verfahren steht der Restrukturierungsplan, der sämtliche Maßnahmen zum Erreichen des Sanierungsziels zusammenfasst und ein Sanierungskonzept darstellt. Wir unterstützen Sie bei der Entwicklung solch eines Plans.
Anders als im Insolvenzverfahren kann Ihr Business eine Auswahl treffen und nur bestimmte Gläubigergruppen in den Restrukturierungsplan einbeziehen. Es kann z.B. Lieferanten ausschließen und sich auf die Finanzgläubiger fokussieren.
Durch die Anwendung des StaRUG Verfahrens kann ein Unternehmen seine Sanierungschancen erhöhen. So kann durch eine Stabilisierungsanordnung des Restrukturierungsgerichts gegen bestimmte oder alle Gläubiger ein Vollstreckungs- und Verwertungsstopp erwirkt werden, wenn dies für die Unternehmenssanierung erforderlich scheint. Die Wirksamkeit des Restrukturierungsplans kann auch Gläubiger einschließen, die dem Restrukturierungsplan nicht zugestimmt haben.
„Durch eine individuelles Restrukturierungsconsulting ermöglichen wir Unternehmen jeder Größe, Ihre Verbindlichkeiten zu strukturieren und zu minimieren, ihren Geschäftsbetrieb zu restrukturieren, weiter im Markt zu agieren und zukunftsfähig zu bleiben.“
Sie haben Fragen? Kontaktieren Sie uns und wir helfen Ihnen gerne persönlich weiter!
Führen Sie Ihr Unternehmen mir einer Restrukturierungsberatung und Unternehmenssanierung wieder zum Erfolg.
Behalten Sie das Heft in der Hand: Holen Sie sich bereits im Vorfeld einer Unternehmenskrise professionelle Unterstützung in jedem Bereich, um eine Insolvenz und die damit verbundenen Auswirkungen zu vermeiden.
Nutzen Sie die Chance einer Restrukturierung, um bereits bestehende Verpflichtungen und Verträge neu zu bewerten und zu verhandeln und so bessere Konditionen zu erlangen.
Verschaffen Sie Ihrem Unternehmen durch eine erfolgreiche Unternehmensberatung und -sanierung neues Renommee und Ansehen in der Branche sowie Attraktivität für neue Geschäftsbeziehungen.
Durch eine Unternehmenssanierung und eine damit verbundene Umschuldung gewinnen Sie finanziellen Freiraum und Liquidität für neue Investitionen, Unternehmenswachstum und Transformation.
Das Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen in Deutschland, kurz StaRUG, wurde am 22. Dezember 2020 erlassen und trat am 1. Januar 2021 in Kraft und schließt eine Lücke. Denn bislang fehlten in spezielle Regeln für die Umsetzung von Unternehmenssanierungen vor einem Insolvenzverfahren.
Das StaRUG Verfahren steht allen Unternehmen sämtlicher Branchen (Ausnahme: Banken und Versicherungen und öffentlicher Sektor) offen. Auch natürliche Personen, die unternehmerisch tätig sind, können mithilfe des StaRUG eine drohende Privatinsolvenz verhindern.
Voraussetzung ist, dass innerhalb der nächsten 24 Monate die Zahlungsunfähigkeit droht, wenn keine Restrukturierungsschritte eingeleitet werden. Das Unternehmen darf also nicht akut zahlungsunfähig oder so überschuldet sein, dass es zwingend einen Insolvenzantrag zu stellen.
Das hängt von der Größe des Unternehmens sowie Umfang des Restrukturierungsplans ab. In der Regel sollen zwischen der Bekanntmachung der Restrukturierungssache und der Bestätigung des Restrukturierungsplans nicht mehr als sechs Monate liegen. Da Restrukturierungspläne vor allem die Verzögerung der Sanierung durch wenige Gläubiger oder Anteilseigner und deren Auswirkungen verhindern sollen, kann das StaRUG-Verfahren auch deutlich schneller umgesetzt werden.
Sie sind Immobilen- oder Projektentwickler, stehen vor drohenden Liquiditätsproblemen und sehen derzeit keine Möglichkeit, diese Krise zu lösen? Am Ende droht gar eine Insolvenz?
Mit unserem Consulting und unserer Expertise helfen wir Ihnen und Ihrem Management, Ihr Unternehmen wieder auf gesunde Beine zu stellen und zukunftsfähig zu machen. Unsere Experten stehen Ihnen für eine kostenfreie und unverbindliche Erstberatung gerne zur Verfügung. Nehmen Sie Kontakt auf!
Wir sind seit 20 Jahren für Sie am Markt. Als Unternehmer wie Sie kennen wir die Bedürfnisse von Firmen und Selbstständigen in allen Finanzierungsfragen genau.
Bei uns haben Sie immer Ihren persönlichen Ansprechpartner und kein Callcenter. Gern beraten wir Sie auch jederzeit persönlich in unserem Büro in der Münchner Innenstadt.