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Leasing eines Gebrauchtwages – was muss ich beachten?

Tipps, wie das Gebrauchtwagenleasing ein Erfolg wird! Das Gebrauchtwagenleasing findet immer mehr Abnehmer – gehören Sie auch dazu.

 

Oft ist das Geld für ein neues Auto nicht vorhanden oder man möchte schlichtweg keinen Kredit für ein neues Auto aufnehmen – die Alternative hierzu sind natürlich Gebrauchtwagen. Doch so ein Gebrauchtwagen muss auch finanziert werden. Dieses Geld ist bei vielen auch nicht einfach so aus der Sparbüchse genommen. Es besteht allerdings auch die Möglichkeit, Gebrauchtwagen zu leasen: ein Trend, der sich bereits etabliert hat. Das Leasingmodell bleibt im Prinzip gleich, auch bei Gebrauchtwagenleasing. Das heißt, man mietet das Auto prinzipiell nur, kann es jedoch ganz normal benutzen.

Leasingraten bei Gebrauchtwagen

Die Leasingraten bei einem Gebrauchtwagen liegen üblicherweise unter den Raten eines Autokredits, weshalb dies auch der Grund sein dürfte, dass Gebrauchtwagenleasing immer beliebter wird. Natürlich hängen die Leasingraten auch maßgeblich vom Automodell ab. So wird ein BMW oder Audi wohl teurere Leasingraten haben als beispielsweise ein Skoda. Ebenso wird die Leasingrate beim Gebrauchtwagen vom Kilometerstand, dem Alter und natürlich der Laufzeit des Leasingvertrages abhängig. Möchten Sie ein Gebrauchtauto leasen, so beachten Sie, dass bei Abschluss des Vertrages oft sofort eine Anzahlung fällig wird. Zwar ist dies nicht immer der Fall, aber viele Verträge laufen mittlerweile so.

Natürlich gilt es auch hier zu vergleichen. Die Angebote der Leasinggeber weichen oft sehr von einander ab und insbesondere die Finanzierung des Gebrauchtwagenleasings sind oft unterschiedlich.

Verschiedene Formen von Leasing: Restwertleasing

Ein sehr wichtiger Punkt beim Gebrauchtwagenleasing, aber auch generell beim Leasing ist die Tatsache, dass sich das Leasing nochmals ins verschiedene Arten differenziert. Es gibt also verschiedene Formen des Leasings. Eben hier gilt: vorher herausfinden, welches für Sie geeignet ist, denn pauschal kann man das nicht ausmachen. Beispielsweise gibt es das Restwertleasing oder das Kilometerleasing. Beim Restwertleasing ist es so, dass bei Vertragabschluss bereits vereinbart wird, welchen Restwert das Auto bei Ende des Leasingvertrags noch aufweisen muss. Das ist immer etwas eine heikle Sache, bei Vertragabschluss zu bestimmen, wie viel das Auto in wie viel Jahren wert sein wird. Bei einem Gebrauchtwagenleasing ist von dieser Methode abzuraten.

Kilometerleasing

Eine andere Variante wäre das Kilometerleasing – diese Form des Leasings ist weitaus überschaubarer und kontrollierbarer als das Restwertleasing, denn man weiß als Leasingnehmer ungefähr wie viel man das Auto nutzt und wie viel Kilometer man durchschnittlich fahren wird. Die Leasingrate für Ihren Gebrauchtwagen richtet sich also, wie viel Kilometer Sie jährlich fahren werden. Es werden dabei Minderkilometer und Mehrkilometer festgelegt. Zu raten ist, dass man lieber eine etwas höhere Fahrleistung angibt, sodass die Nachzahlung nicht derart hoch ausfallen. Nicht verbrauchte Kilometer werden nämlich auch verrechnet.

Bonität: grundlegende Voraussetzungen

Nun muss sich der Leasinggeber natürlich auch sicher sein, dass Sie Ihre Raten auch zahlen können. Sind Sie Selbstständig oder Unternehmer, so müssen Sie Bilanzen und BWA vorlegen. Bei normalen Arbeitnehmern reicht hingegen eine Gehaltsabrechnung – wichtig ist dabei, dass Sie einen unbefristeten Arbeitsvertrag aufweisen können und möglichst keine negative Schufa haben, denn ansonsten ist der Traum vom Gebrauchtwagenleasing schnell ausgeträumt.

Für Erwerbslose oder auch Azubis ist es sehr schwer, ein Gebrauchtwagenleasing, generell einen Leasingvertrag zu bekommen. Es besteht allerdings die Möglichkeit, dass sich in den Leasingvertrag noch ein Bürge mit eintragen lässt – für diesen gelten dann die selben Bestimmungen der Bonität wie vorhin beschrieben.

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