Eigenbedarf

Was versteht man unter Eigenbedarf?

Eigenbedarf bezeichnet in der Immobilienbranche die Situation, in der ein Vermieter die von ihm vermieteten Räume selbst nutzen möchte. Dieser Anspruch kann für den Eigentümer, seine Familienangehörigen oder andere Angehörige des Haushalts geltend gemacht werden. Eigenbedarf ist ein anerkannter Kündigungsgrund im deutschen Mietrecht und muss vom Vermieter im Falle einer Kündigung klar und eindeutig nachgewiesen werden.

Was ist der rechtlicher Hintergrund?

Nach § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB kann ein Vermieter das Mietverhältnis kündigen, wenn er die Räume als Wohnung für sich, seine Familienangehörigen oder Angehörige seines Haushalts benötigt. Diese Regelung soll sicherstellen, dass Eigentümer ihre Immobilien nach Bedarf selbst nutzen können, schützt aber auch die Mieter vor willkürlichen und unbegründeten Kündigungen.

Anforderungen an die Begründung

Der Vermieter muss den Eigenbedarf konkret begründen und nachweisen. Dies schließt ein, dass der Bedarf plausibel und die geplante Nutzung der Räumlichkeiten realistisch ist. Zudem muss der Vermieter darlegen, warum gerade die betreffende Wohnung für den angegebenen Zweck benötigt wird.

Folgen einer Eigenbedarfskündigung

Bei einer Kündigung wegen Eigenbedarfs hat der Mieter das Recht, Widerspruch einzulegen, wenn die Kündigung für ihn, seine Familie oder andere Haushaltsangehörige eine Härte bedeuten würde, die auch unter Würdigung der berechtigten Interessen des Vermieters nicht zu rechtfertigen ist. Der Mieter kann zudem eine angemessene Umzugsfrist verlangen.

Praxisbeispiele für eine Eigenbedarfskündigung

  • Ein Vermieter kündigt die Mietwohnung, weil er sie für seinen aus dem Ausland zurückkehrenden Sohn benötigt.

  • Eine Vermieterin benötigt die vermietete Wohnung, um dort ein Büro für ihr neues Geschäft einzurichten, weil keine vergleichbaren Räumlichkeiten zu angemessenen Konditionen verfügbar sind.

Bedeutung für Investoren und Vermieter

Die Möglichkeit, auf Eigenbedarf zu kündigen, gibt Vermietern eine wichtige Flexibilität im Umgang mit ihrem Eigentum. Für Investoren kann der Aspekt des Eigenbedarfs bei der Entscheidung, eine Immobilie zu erwerben, eine Rolle spielen, insbesondere wenn sie planen, die Immobilie zukünftig selbst zu nutzen.

Eigenbedarf ist ein wesentliches Element des deutschen Mietrechts, das sowohl Vermieter als auch Mieter betrifft. Eine sorgfältige Abwägung der Interessen beider Seiten ist entscheidend, um Konflikte zu vermeiden und faire Lösungen zu finden. Vermieter sollten sich der rechtlichen Anforderungen bewusst sein und gegebenenfalls rechtlichen Rat einholen, bevor sie eine Kündigung aufgrund von Eigenbedarf aussprechen.