Bei der Anteilsfinanzierung handelt es sich um eine Finanzierungsart aus dem Förderbereich. Dabei wird ein festgelegter Teil oder ein bestimmter Prozentsatz der anerkannten förderfähigen Kosten eines Projekts finanziert. Zuwendungsfähig sind die Kosten, die in einem Förderprogramm als unterstützungswert anerkannt werden. Die Art der Finanzierung wird in der Regel in einer Förderrichtlinie festgelegt. Stellt sich später heraus, dass mit dem geförderten Projekt höhere Einnahmen erwirtschaftet wurden, muss die Anteilsfinanzierung ganz oder teilweise zurückgezahlt werden. In der Immobilienfinanzierung bezieht sich der Begriff Anteilsfinanzierung auf Kredite, die für den Erwerb von Anteilen an Immobilienfonds aufgenommen werden.
Die Anteilsfinanzierung ist einer von drei Teilen einer Teilfinanzierung. Die anderen beiden sind die Fehlbedarfsfinanzierung und die Festbetragsfinanzierung. Während die Anteilsfinanzierung prozentual berechnet wird, deckt die Fehlbedarfsfinanzierung den Betrag, den der Empfänger nicht selbst bestreiten kann. Bei der Festbetragsfinanzierung beteiligt sich der sich der Geldgeber mit einem festen Betrag an den förderfähigen Ausgaben.
Anteilsfinanzierungen werden in erster Linie im Zusammenhang mit Investitionen in den Umweltschutzmaßnahmen bewilligt. So werden z.B. Maßnahmen gefördert, die der dem Klimaschutz, dem Einsatz erneuerbarer Energien oder der Luftreinhaltung dienen, gefördert. Auch Biomasseheizanlagen können gefördert werden. Dabei gibt es von Bundesland zu Bundesland unterschiedliche Kriterien.
Kleine und mittlere Gewerbeunternehmen sowie Dienstleister können eine Anteilsfinanzierung in Anspruch nehmen. Dabei muss vorher genau geklärt werden, ob sich ein geplantes Projekt realistisch umsetzen lässt. Des Weiteren muss ein Verwendungsnachweis erbracht werden.