Flurkarte

Mit Flurkarten lassen sich Grundstückslagen beurteilen, aber auch die Bebauung einer Liegenschaft kann damit veranschaulicht werden.

Flurkarten sind im Immobilienrecht ein wichtiges Hilfsmittel für Behörden, Verkäufer von Immobilien, aber auch für Bauherren. Damit lässt sich unter anderem die Höhe der Grundsteuer berechnen, aber auch für die Stellung des Bauantrags wird eine Flurkarte benötigt. Ein weiteres Einsatzfeld ist die Überprüfung von Grundstücksgrenzen, die sich der Flurkarte entnehmen lassen. Mit Flurkarten können also Liegenschaftslagen besser beurteilt werden, aber auch Bebauungen eines Grundstücks können damit deutlicher veranschaulicht werden. Da sich Flurkarten immer auf Liegenschaften beziehen, werden Sie auch Liegenschaftskarten genannt.

Was ist eine Flurkarte?

Mit einer Flurkarte lässt sich amtlich nachweisen, dass ein Grundbesitz tatsächlich existiert und in welche Lage er sich auf der Oberfläche befindet. Auf diese Weise wird das Eigentumsrecht des Grundstücksinhabers gewährleistet. Wichtigste rechtliche Regelungen finden sich in der Grundstücksordnung (GBO). Flurkarten, die auch Katasterkarten genannt werden, genießen öffentlichen Glauben. Bei Einsicht kann also von der Richtigkeit der Eintragung des Grundstücks ausgegangen werden, ohne dass ein Nachweis durch den Grundbesitzer erfolgen muss. Besonders bei der Bewertung von Immobilien spielen Flurkarten eine wichtige Rolle, da durch sie die genaue Lage ermittelt werden kann. Die Lage ist ein wesentlicher Einflussfaktor bei Grundstücksbewertungen und wird von Sachverständigen und Gutachtern bei einer angemessenen Immobilienbewertung immer herangezogen. Mit der Flurkarte kann sich auch die Verteilung der Grundstücke innerhalb einer Gemeinde ermitteln lassen, ebenso lässt sich feststellen, ob die jeweilige Liegenschaft über Zufahrtsstraßen verfügt. Flurkarten werden nicht nur von Gutachtern, sondern auch von Kreditinstituten gerne genutzt, wenn der Beleihungswert eines Objekts ermittelt werden soll. Archivarisch geführt werden Flurkarten vom zuständigen Katasteramt und stehen flächendeckend für alle Länder zur Verfügung.

Welche Bestandteile hat eine Liegenschaftskarte?

Mit Flurkarten wird nicht nur die räumliche Lage des Grundstücks, sondern auch des Gebäudes dargestellt, das sich auf dem Grund befindet. Zu den Bestandteilen der Liegenschaftskarte zählen damit die einzelnen Flurstücke, die eine Begrenzung aufweisen und mit einer speziellen Flurstücknummer markiert sind. Ebenso werden die Grenzen von Gemeinden und Gemarkungen angezeigt. Darüber hinaus zeigt eine Flurkarte die Lage der Gebäude an, falls der Grund bebaut ist. Dabei ist auch die Gebäudenummer und die Nutzungsart der Immobilie auf der Flurkarte ersichtlich. Zusätzlich kann aus der Liegenschaftskarte entnommen werden, in welcher Art die abgegrenzte Bodenfläche genutzt wird. Schließlich können aus der Flurkarte der Blattrahmen mit Flurnummer, die Bezeichnung der Gemarkung, sowie Maßstab und Herkunft entnommen werden.

In welcher Form wird eine Flurkarte dargestellt?

Die Maßstäbe, mit denen Flurkarten dargestellt werden, sind unterschiedlich. Gängig ist ein Maßstab von 1:500 oder 1:1000 für städtische Grundstücke. Grundbesitz, der sich hingegen auf dem Land befindet, wird in der Regel in einem Maßstab von 1:1500 oder 1:2000 abgebildet. Auch Gebäude und topografische Gegebenheiten werden dabei maßstabgerecht auf der Flurkarte abgebildet. Darüber hinaus werden Liegenschaftskarten sowohl in einem schwarz-weißen Design, als auch in Form von farbigen Darstellungen aufgeführt. Bei letzteren lassen sich die topografischen Gegebenheiten besonders gut erkennen. Mit zunehmender Digitalisierung werden die Flurkarten mittlerweile auch elektronisch dargestellt. Dies wird durch das Amtliche Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS) möglich gemacht, das die ursprünglich in Papierform archivierten Daten digitalisiert und abspeichert. Somit besteht die Möglichkeit, auf die Daten elektronisch, aber auch analog zuzugreifen. Die digitale Form ermöglicht es, Daten schneller zu verändern und sie den aktuellen Gegebenheiten einfach anzupassen. Werden Grundflächen durch Mitarbeiter des Vermessungs- und Katasteramtes neu vermessen, lassen sich Daten einfacher aktualisieren, ohne dass aufwändige Papieränderungen vorgenommen werden müssen. Eine gängige Darstellungsmethode ist dabei der Blattschnitt einer Rahmenkarte. Aber auch als Inselkarte kann die Darstellung erfolgen, bei der lediglich ein einzelner Flur dargestellt wird.

Wie unterscheiden sich Flurkarte und Lageplan?

Die Flurkarte darf nicht mit dem Lageplan verwechselt werden. Lagepläne enthalten viel umfassendere Informationen, insbesondere zu den Eigentumsverhältnissen der Grundstücke. Zusätzliche Angaben sind dabei die Eigentümer- und Grundbuchangaben, Darstellungen von Bäumen und den Geländehöhen. Ebenso lässt sich daraus ableiten, welche Flächen befestigt sind und wie die Festsetzungen des Bebauungsplans sind. Ein Lageplan wird stets im Maßstab von 1:200 dargestellt und ist im Vergleich zu Flurkarten auch immer in einer farbigen Version verfügbar. Beauftragt für die Erstellung werden dabei öffentlich bestellte Vermessungsingenieure, die auch für die Erstellung von Flurkarten herangezogen werden. Die Einsicht in eine Flurkarte kann persönlich, formlos schriftlich, per Fax, Mail oder online bei der örtlichen Gemeindeverwaltung beantragt werden.