Schuldanerkenntnis

Unter Schuldanerkenntnissen wird umgangssprachlich verstanden, dass der Schadensverursacher das eigene Verschulden anerkennt. Welche rechtlichen Tragweiten ein solches Anerkenntnis besitzt, erfahren Sie im nachfolgenden Beitrag.

Was wird unter einem Schuldanerkenntnis verstanden?

Die Unterscheidung kann grundsätzlich in ein abstraktes und ein deklaratorisches Schuldanerkenntnis erfolgen. Beim abstrakten Schuldanerkenntnis erfolgt eine Einigung der Parteien darüber, dass sie die Verpflichtung akzeptieren, durch Anerkennung einen Haftungsgrund zu schaffen. Die rechtlichen Grundlagen finden sich dazu in § 781 BGB. Durch das abstrakte Schuldanerkenntnis wird eine neue Verbindlichkeit geschaffen. Dabei wird der Grund für die Entstehung der Schuld bzw. die Bezugnahme häufig schriftlich fixiert. Demgegenüber steht das deklaratorische Schuldanerkenntnis: Hierbei entsteht keine neue Verbindlichkeit, es findet lediglich eine Akzeptanz eines bereits abgeschlossenes Vertragsverhältnis zwischen den Parteien statt. Somit setzt das deklaratorische Anerkenntnis keine bestimmte Form voraus. Allerdings wird nach deutschen Recht die gleiche bindende Wirkung entfaltet wie bei einem abstrakten Schulanerkenntnis.

Welche rechtliche Unterscheidung gibt es?

Wie bereits aufgeführt, kann eine Unterscheidung zwischen dem abstrakten und deklaratorischen Schuldanerkenntnis erfolgen. Das abstrakte Schuldanerkenntnis wird auch konstitutives Schuldanerkenntnis genannt, während beim deklaratorischen auch von einem kausalen Anerkenntnis einer Schuld gesprochen werden kann. Die Anerkenntnis ist rechtlich eine einseitige Erklärung, die unterschiedliche Wirkungen zur Folge hat. Dabei spielt nicht nur der Inhalt der Erklärung eine Rolle, auch individuelle Umstände des Falls sind zu berücksichtigen.

§ 781 BGB setzt beim abstrakten Schuldverhältnis eine schriftliche Form voraus. Auf das Formerfordernis können nur Kaufleute verzichten. Darüber hinaus ist kein bestimmter Wortlaut bei der Abgabe erforderlich. Allerdings müssen beide Parteien bei der Abgabe der Erklärung erkennen, dass die Anerkennung einer Schuld ausgesprochen wird. Aufgrund der Abstraktion der Schuldanerkennung kommt es zur Entstehung einer neuen Verbindlichkeit.

Für das deklaratorische Anerkenntnis einer Schuld gibt es hingegen keine rechtliche Regelung. Hier entsteht das Rechtsgeschäft durch Verzicht auf eine Einwendung. Somit ist keine besondere Form bei der Entstehung erforderlich. Der Schuldner erklärt damit gegenüber dem Gläubiger, dass eine Berechtigung für eine Forderung besteht und dass er sie anerkennt. Abstrakte und deklaratorische Anerkenntnisse einer Schuld schließen sich nicht aus: Deshalb können beide parallel für ein bestehendes Schuldverhältnis abgeschlossen werden.

Ferner gibt es noch das einseitige Schuldversprechen, das nichtvertraglich ist. Dieses gehört zu den unechten Schuldanerkenntnissen. Wie auch beim deklaratorischen Schuldanerkenntnis ist keine schriftliche Form erforderlich. Es kann beispielsweise geschlossen werden, wenn nicht genügend Anhaltspunkte vorliegen, um einen deklaratorischen Anerkennungsvertrag abzuschließen.

Welche rechtlichen Wirkungen entfalten Schuldanerkenntnisse?

Die rechtlichen Folgen sind von der Form des Schuldversprechens abhängig. Liegt ein abstraktes Schuldverhältnis vor, wird eine neue Verbindlichkeit geschaffen, die nicht an das ursprüngliche Rechtsgeschäft gekoppelt ist. Somit kann der Gläubiger nur aus dem Schuldversprechen selbst den Ausgleich der Forderung verlangen. Darüber hinaus kommt es zu einer Beweislastumkehr. Bei einem Kaufvertrag muss der Käufer daher beispielsweise beweisen, dass eine Kaufpreisforderung nicht besteht. Kommt es zu einer normalen Klage auf Zahlung des Kaufpreises, dann obliegt es dem Verkäufer, diesen Beweis zu liefern. Ein Gläubiger kann durch die Schuldanerkenntnis daher sehr zügig ein Urteil erstreiten und die Zwangsvollstreckung durchführen. Langjährige Klageverfahren und hohe Gerichtskosten bleiben somit erspart. Außerdem regelt § 212 BGB, dass aus allen Schuldanerkenntnissen der Neubeginn der Verjährungsfrist folgt.


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