Basel I, Basel II, Basel III und Basel IV

Was sind die Abkommen Basel I bis IV?

Der Finanzmarkt birgt seit jeher gewisse Risiken. Die Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ) ist sich schon länger bewusst, dass das Finanzsystem hohe Risiken birgt. Um diese zu minimieren, wurden in der Vergangenheit Regelungen festgelegt, um die Risiken des Finanzsystems und der Banken zu minimieren

Um die Gefahr einer Bankenkrise gering zu halten, müssen Bankinsolvenzen vermieden werden. Hierbei ist vor allem die Eigenkapitalquote der Banken ein entscheidender Faktor: Kreditinstitute mit niedriger Eigenkapitalquote stellen eine Gefahr für die finanzielle Sicherheit dar. Folgender Sachverhalt veranschaulicht dies: Banken nehmen Geld für Anlagen an und verzinst diese Anlagen. Mit diesem Geld vergeben sie Kredite an Kunden und berechnen dafür Darlehenszinsen. Wenn die Kunden ihre Kredite nicht (oder nicht rechtzeitig) zurückzahlen, können die Banken ohne Eigenkapital keine Rückzahlung der Anlagen vornehmen. Eine Bankpleite ist die Folge.

In den 70er- und 80er-Jahren gab es vor allem in den USA und Japan einige Bankenpleiten. Im Zuge dessen beschloss der Basler Ausschuss Richtlinien für die Banken der G10 Länder. Die Vertreter dieser Länder haben sich erstmals 1974 getroffen, es dauerte jedoch bis 1988, bis die Regelungen Basel I erstmals in Kraft traten.

Abkommen Basel I

Der zentrale Punkt von Basel I war die Eigenkapitalunterlegung (auch Mindesteigenkapitalausstattung genannt) von 8 %, um risikoreichen Bankkredite und Anleihen zu sichern. Es ist klar, dass Eigenkapital die Grundlage für einen sicheren Bankensektor ist.

Formel für die Eigenkapitalunterlegung nach Basel I

Die Eigenkapitalunterlegung der Banken wurde im Rahmen von Basel I wie folgt berechnet

Eigenkapitalunterlegung = Kreditsumme   8 % Prozentsatz der Risikoklasse

Es wurden 4 verschiedene Risikoklassen (0 % für Kredite an staatliche Schuldner, 20 % für Kredite an Banken, 50 % für grundpfandrechtlich gesicherte Realkredite oder 100 % für Kredite an alle anderen Risikoaktiva) voneinander unterschieden. Hieraus wird bereits deutlich, dass die Berechnungsmethode der Eigenkapitalunterlegung nach Basel I jedoch unzureichend war und die Banken nicht genügend abgesichert waren. So kam es 1999 zu neuen Verhandlungen.

Abkommen Basel II

Die Verhandlungen von Basel II begannen 1999 und dauerten ca. 5 Jahre. 2004 einigten sich die Vorstände der Zentralen Notenbanken und die Aufsichtsbehörden der führenden Industrieländer und verabschiedeten die verbindlichen Richtlinien, die ab Ende 2006 bzw. Anfang 2007 in Kraft traten. 

Die Richtlinie Basel II konzentrierte sich neben der Eigenkapitalquote auf das Risiko bei Kreditgeschäften, das heißt auf das Risiko eines Zahlungsausfalles. Je größer dieses Risiko, desto höher muss das Eigenkapital sein. Außerdem wurde ein Prozess zur Überprüfung von Banken festgelegt: Seit Basel II führen Banken ebenfalls strengere Bonitätsprüfungen durch, um das Risiko von ausfallenden Bankkrediten zu minimieren. Außerdem sollte den Marktteilnehmern durch eine verstärkte Offenlegung ein besserer Einblick in das Risikoprofil der Bank gewährt werden.

Es entstanden 3 sich ergänzende Säulen, die ein sicheres Finanzsystem gewährleisten sollen: 

  1. Mindesteigenkapitalanforderung

  2. Bankaufsichtliche Überprüfung

  3. Erweiterte Offenlegung und Marktdisziplin der Banken

Abkommen Basel III

Basel III und IV waren Konsequenzen aus der Finanzkrise ab 2007: Die größten Wirtschaftsnationen reagierten auf die globale Finanzkrise. Damals mussten einige Banken mit staatlichen Mitteln gerettet werden, da sie sich mit riskanten Kreditgeschäften verspekuliert hatten. 

Die neue Regelung Basel III sieht eine Verschärfung der Eigenkapitalquote und des Kernkapitals vor. Die Kernkapitalquote legt fest, in welchem Umfang Risiken durch bankeigenes Kernkapital abgedeckt werden müssen. Die Quote des Kernkapitals wurde von 4 auf 6 %erhöht. Außerdem müssen Banken einen Kapitalerhaltungspuffer halten, der im Falle einer Krise faule Kredite abfedern kann. Ziel war es, die Banken dazu zu bewegen, höhere Reserven und Puffer zu bilden, um mögliche Finanzkrisen in Zukunft selbst abfedern zu können. Vermeiden wollte man, dass zukünftig Banken wieder mit Steuergeldern gerettet werden müssen.

Zusammenfassung Basel I bis III

Die Vorschriften des Basler Ausschusses für Bankenaufsicht folgen historisch aufeinander und bauen aufeinander auf. Während alle Abkommen das Ziel verfolgen, Bankpleiten und damit einhergehende Finanzkrise zu verhindern, wurde mit Basel II auf die zunehmende globale Vernetzung reagiert und neben der in Basel I beschlossenen Mindesteigenkapitalquote eine bankaufsichtliche Überprüfung sowie eine erweiterte Offenlegungspflicht der Banken eingeführt. Zentraler Punkt von Basel III war die Erhöhung der Kernkapitalquote. 

Abkommen Basel IV

Bereits 2017 wurde durch die Mitglieder des Baseler Ausschusses für Bankenaufsicht über weitere Verschärfungen des Abkommens Basel III diskutiert: Basel IV ist auch als Basel-III-Reformpaket bekannt, da es sich sozusagen um eine Überarbeitung bzw. Finalisierung von Basel III handelt.

In der Zukunft soll der Bankensektor weiter gestützt und das Risiko von Finanzkrisen minimiert werden, indem weitere Erhöhungen der Eigenkapitalquote geplant sind und die Darstellung und Offenlegung von Finanzstatistiken noch transparenter gestaltet werden soll. Außerdem soll das Vertrauen in das Bankensystem gestärkt werden. Im Zentrum des Abkommens stehen neue Standards, nach denen Banken ihre Kapitalanforderungen neu berechnen müssen. So sollen die Zahlen verschiedener Institute weltweit vergleichbar gemacht werden. 

Geplantes Inkrafttreten des Pakets ist 2022 und vollständig greifen würde das Abkommen im Jahr 2027.