Dank des Bauzeitenplans kann eine Bauplanung termingerecht durchgeführt werden, ohne dass große Verzögerungen beim Bau auftreten und damit die Abstimmung zwischen den einzelnen Parteien, die am Bau beteiligt sind, reibungslos erfolgt. Dazu gehören Architekten, Bauleiter, die beteiligten Firmen und natürlich der Auftraggeber selbst. In der Vergangenheit wurde der Bauzeitenplan auch als Baukalender bezeichnet. Die Verwendung dieses älteren Begriffs hat jedoch mittlerweile abgenommen, da Bauvorhaben heutzutage viel komplexer und aufwendiger gestaltet werden, sodass aktuell noch kaum Kongruenz zu einem statischen Terminkalender besteht.
Mit einem Bauzeitenplan wird der vorgesehene Bauablauf visuell dargestellt. Im Rahmen der Erstellung wird ausgeführt, in welchen Bauabschnitten, welche Arbeitsschritte durch die Baufirma erfolgen sollen. Für die Berechnung werden nicht nur die vorhandenen Arbeitskräfte- und Arbeitszeitressourcen herangezogen, ebenso wichtig ist die Feststellung, welche Maschinen und Gerätschaften auf dem Baugelände zum Einsatz kommen sollen.
Für die grafische Darstellung der Bauzeitplanung werden unterschiedliche Formen verwendet: Im Hochbau ist eine Tabellenkalkulation und ein Balkendiagramm sehr gängig. Aber auch ein Weg-Zeit-Diagramm ist eine Möglichkeit, um die Bauzeitplanung grafisch darzustellen. Dies kommt besonders beim Tief-, Straßen-, Rohrleitungs- und Gleisbau zum Einsatz. Im Rahmen der Ingenieurausbildung wird immer noch die handliche Erstellung von Bauzeitenplänen unter Anwendung von Diagrammen gelehrt. Allerdings ist der Verzicht auf die Netzplantechnik mittels Softwarelösungen heutzutage unumgänglich, besonders wenn es sich um komplexe Bauvorhaben handelt. Die Software ermöglicht eine punktgenaue Anlegung und Anpassung des Bauzeitenplans. Dabei finden eine Verbindung mit der Planung der Finanzierung und der vorhandenen Ressourcen statt.
Im Bauzeitenplan werden die Gewerke zeitlich abgebildet, sodass ein Soll-Ist-Vergleich ermöglicht wird. Die verschiedenen Bauabschnitte und Bauleistungen werden zudem gesondert aufgelistet. Enthalten muss der Bauzeitenplan folgende Einzelpunkte:
Arbeitsabschnitte, sowie Start und Ende der Bauphase (eingeteilt in Tag, Woche und Monat)
optische Wiedergabe der technologischen Abhängigkeiten der Gewerke
Wert- oder Mengendarstellung der Bauleistungen
Menge der genutzten Arbeitskräfte und Aufsichtspersonen, die für die einzelnen Bauphasen eingesetzt wurden
Informationen zu den verwendeten Baumaschinen und Geräten, sowie die Fristen für die Zulieferung der Baustoffe
eigene Leistungen oder die von Subunternehmen
Angaben zu ZwischenprĂĽfungen und Teilabnahmen
Fristen der Abschlagsrechnungen fĂĽr die erbrachten Bauleistungen
Wie überall können auch beim Bau unvorhergesehene Ereignisse auftreten, die die Bauphase verlängern und den Bau insgesamt verzögern können. Doch nur in bestimmten Fällen wie beim Überschreiten verbindlicher Fristen, die im Vertrag niedergelegt sind, können Schadenersatzansprüche zugunsten des Bauherren entstehen. Auch eine Kündigung des Vertrags käme infrage. Gemäß den „Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen“ (VOB/B) sind besonders der Baubeginn und der Fertigstellungstermin als Fristen entscheidend.
Bei den anderen aufgeführten Fristen handelt es sich lediglich um Fristen, die der Kontrolle dienen. Dies ist auch dann der Fall, wenn der Bauzeitenplan Teil des Bauvertrags geworden ist. Überschrittene Einzel- und Zwischenfristen im Bauzeitenplan lösen generell noch keinen Verzug aus. Sollen auch diese verbindlich werden, muss dies bei der Erstellung des Bauvertrags schriftlich erfolgen.
Bauzeitpläne haben für die Beteiligten viele Vorteile. So kann der Bauherr die einzelnen Termine und Fristen besser überwachen, für den Bauleiter ist hingegen der Ablauf der Bauphasen einfacher steuerbar. Ebenso spart sich der Auftraggeber viele Kosten, die durch eine Überschreitung und Verzögerung des Bauzeitenplans entstehen würden. Mehrkosten lassen sich damit vermeiden und für den Bauherrn schwindet das Risiko, dass er in finanzielle Schwierigkeiten gerät. Sobald Verzögerungen bei den einzelnen Terminen auftreten, wird dies schneller erkennbar und es kann zügiger darauf reagiert werden. Sollten sich im Laufe der Zeit einige Arbeitsschritte ändern, lassen sich zudem Prioritäten einfacher festlegen, um eine gegenseitige Behinderung von Gewerken zu vermeiden.
Auch der Bauleiter kann bei Veränderungen schneller reagieren und dafür sorgen, dass der Arbeitsablauf planmäßig durchgeführt wird. Empfehlenswert ist eine Aufstellung des Bauzeitenplans zunächst für die ersten Wochen und eine spätere Konkretisierung. So kann flexibler auf meteorologische, firmeninterne oder technologische Störungen während der Bauphase reagiert werden. Einzelne Planungen lassen sich dann mit der Zeit zu einem kompletten Gesamtbauzeitenplan verdichten. Dies führt zu einer Entlastung der Parteien, verhindert Konflikte und rechtliche Streitigkeiten, falls weit geplante Termine nicht eingehalten werden können. Auf diese Weise kann die Bauphase zugunsten aller Beteiligten erfolgreich abgeschlossen werden, ohne dass Mehrkosten oder Schadenersatzansprüche entstehen.